Manchmal können zusätzliche chirurgische Maßnahmen in der Zahnmedizin notwendig werden. Dann kann es mitunter wichtig für Sie sein, dass Sie diese auch im gewohnten Umfeld Ihres Zahnarztes durchführen lassen können. Deshalb geben wir Ihnen hier einen kleinen Überblick über die chirurgischen Leistungen, die wir in unserer Praxis anbieten:
- Extraktion: Wenn ein Zahn nicht mehr erhaltungswürdig ist, so muss dieser entfernt werden, um eine Entzündung und damit Schmerzen für Sie zu vermeiden.
- Implantation: Die Implantologie bietet Ihnen eine Form des ästhetisch besonders hochwertigen Zahnersatzes und bewahrt Ihnen das Gefühl, natürlich voll bezahnt zu sein.
- Hemisektion/ Wurzelamputation: Es gibt verschiedene Gründe, dass nur eine Zahnwurzel eines Zahnes nicht erhalten werden kann, z.B. wenn nur diese frakturiert ist oder nur hier eine ausgeprägte Parodontitis vorliegt. In einem kleinen chirurgischen Eingriff kann dann nur die betroffene Zahnwurzel entfernt werden. Die Trennstelle wird dann mit einer Füllung versorgt.
- Weisheitszahnentfernung: Weisheitszähne sind die letzten Zähne in der Zahnreihe. Sie heißen so, weil sie häufig (wenn überhaupt) im höheren Alter in die Mundhöhle durchbrechen. Einigen Menschen wird von ihrem Zahnarzt empfohlen, die Weisheitszähne entfernen zu lassen, z.B. wenn sie zu wenig Platz im Kiefer haben, kariös sind oder nur teilweise durchbrechen und Entzündungsgefahr besteht.
- Lippen- und Zungenbändchenplastik: Besonders stark ausgeprägte Lippenbändchen können das Zahnfleisch von den Zähnen „ab ziehen“ und dadurch zur Lückenbildung zwischen Schneidezähnen oder zum Rückgang von Zahnfleisch führen. In diesen Fällen wird das Lippenbändchen vom Zahnarzt getrennt und somit die Spannung herausgenommen.
- Zahnfreilegung für eine kieferorthopädische Behandlung: Manche Zähne liegen so im Knochen, dass sie nicht von selbst in die Mundhöhle durchbrechen können. In diesen Fällen entscheidet der Kieferorthopäde, dass der Zahn von der Mundhöhle ausgehend freigelegt wird und ein Knöpfchen befestigt wird, um ihn mittels einer Zahnspange aus dem Kiefer in die Zahnreihe zu bewegen.
- Chirurgische Kronenverlängerung: Wenn ein Zahn mit einer tiefen Füllung versorgt ist, aber überkront werden soll, so muss die Füllung von der Krone vollständig gefasst werden. Ist die Füllung aber zu dicht am Knochen, ist dies nicht möglich und der notwendige Abstand zum Knochen kann ebenfalls nicht eingehalten werden. In diesem Fall wird der Kieferknochen leicht reduziert und somit physiologische Verhältnisse geschaffen.
- Abszesseröffnung: Entzündungen in der Mundhöhle können zur Abszessbildung, also Eiteransammlung, führen. Dagegen kommt ihr Körper nicht mehr von allein an. Einen solchen Abszess kann man eröffnen, um dem Eiter einen Abflussweg zu schaffen und hinterher die notwendigen therapeutischen Maßnahmen einzuleiten.
- MAV Verschluss: In manchen Fällen, z.B. einer Zahnentfernung im Oberkiefer, kann es zu einer sog. Mund-Antrum-Verbindung kommen, d.h. einer Verbindung zwischen Mund und Nasennebenhöhlen. Diese Verbindung muss geschlossen werden, damit es nicht zu Entzündungen kommen kann.
Sollten Sie eine Leistung benötigen, die wir in unserer allgemeinzahnärztlichen Praxis nicht anbieten, arbeiten wir aber auch mit erfahrenen Oralchirurgen zusammen, zu denen wir Sie gerne überweisen, um Ihnen die bestmögliche Behandlung bei bestmöglicher Kooperation bieten zu können!
Lassen Sie sich gerne zu chirurgischen Leistungen in unserer Praxis beraten! Wir erklären Ihnen alles logisch und detailliert!